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   BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94   

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BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94 (https://dejure.org/1995,8976)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 7 RAr 38/94 (https://dejure.org/1995,8976)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 7 RAr 38/94 (https://dejure.org/1995,8976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Entfall des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld bei der Bewilligung von Altersrente - Verlust eines bestehenden Vorruhestandsgeldanspruchs mit Rückwirkung für den gesamten Bewilligungszeitraum bei Rentenbewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 118/93

    Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob sich diese Rechtsfolge bereits daraus ergibt, daß der Gesetzgeber ab 29. Juni 1994 mit dem bezeichneten Änderungsgesetz klarstellend zu § 2 Abs. 2 der Vog-VO (vgl BT-Drucks 12/8039 S 4) ein Erlöschen des Vog-Anspruchs schon mit Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente geregelt hat, während die VogVO-DDR zuvor ein Entfallen des Rentenanspruchs erst mit Gewährung der Rente (vgl hierzu BSGE 74, 225 ff = SozR 3-8825 § 2 Nr. 2) vorsah.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 74, 225, 229 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 2), ist unter Gewährung nach allgemeinem und juristischem Sprachgebrauch zwar auch die "Bewilligung" oder die "Zuerkennung", nicht nur die tatsächliche Erbringung, zu verstehen.

    Anders ausgedrückt: Der Bezug von Altersrente und der von Vog schließen sich nach den gesetzgeberischen Zielen aus, auch wenn § 2 Abs. 2 Satz 2 Vog-VO aF den Anspruch auf Vog nicht bereits mit der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente entfallen ließ (vgl BSGE 74, 225 ff = SozR 3-8825 § 2 Nr. 2).

    Weil dies im Wortlaut der Vorschrift indes keinen Niederschlag gefunden hat, hat der Senat in seinem früheren Urteil anders entschieden (BSGE 74, 225 ff = SozR 3-8825 § 2 Nr. 2), ohne die Frage beantworten zu müssen, ob nicht für die Beklagte wenigstens die Möglichkeit bestand, zur Stellung eines Rentenantrags aufzufordern.

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92

    Krankengeld - Anrechnung - Spitzbetrag - Bezugszeit

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Auch hierbei ist unter "Beginn" des Rentenanspruchs wiederum der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem (rückwirkend) Rente bewilligt wurde (vgl nur BSGE 71, 294, 296 mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

    Wiederum nur aus Gründen des Vertrauensschutzes darf die Krankenkasse einen eventuellen Unterschiedsbetrag zwischen (höherem) Krg und Rente nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V), weil der Versicherte nach dem gesetzgeberischen Willen das behalten soll, was er zunächst rechtmäßig bezogen hat und worauf er seine Lebenshaltung einrichten durfte (BSGE 71, 294, 296 f mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 9/81

    Rentenanspruch; Krankengeld; Nachzahlungszeitraum

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag des Erlasses des Rentenbescheides (BSG SozR Nr. 39 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Im Verhältnis von Krg und Rente ist bereits mehrfach entschieden worden, daß ein Versicherter keinen Anspruch auf Krg hat, wenn ihm dieses vor der Rentenbewilligung (rechtsirrtümlich) verweigert worden ist, auch nicht auf Nachzahlung eines etwaigen Differenzbetrags zwischen Krg und Rente (vgl BSG SozR Nrn 24 und 29 zu § 183 RVO; SozR 2200 § 183 Nr. 43; BSG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird eine großzügige und eine strenge Prüfung am Maßstab des Gleichheitssatzes unterschieden (vgl: BVerfGE 55, 72, 88f; 88, 87, 96 ff; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 3 RdNrn 15 ff mwN).

    Die strengere Prüfung ist in der Regel vorzunehmen, wenn verschiedene Personengruppen und nicht nur verschiedene Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden (BVerfGE 55, 72, 88 f; 88, 5, 12; BSGE 58, 134, 142 = SozR 2200 § 385 Nr. 14).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird eine großzügige und eine strenge Prüfung am Maßstab des Gleichheitssatzes unterschieden (vgl: BVerfGE 55, 72, 88f; 88, 87, 96 ff; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 3 RdNrn 15 ff mwN).

    Dies gilt auch, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten nur mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (BVerfGE 88, 87, 96).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Die strengere Prüfung ist in der Regel vorzunehmen, wenn verschiedene Personengruppen und nicht nur verschiedene Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden (BVerfGE 55, 72, 88 f; 88, 5, 12; BSGE 58, 134, 142 = SozR 2200 § 385 Nr. 14).

    Nach diesem Maßstab ist die unterschiedliche Behandlung nur gerechtfertigt, wenn hierfür nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede aufzuzeigen sind (BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12); die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfGE 82, 126, 146 ff).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Ein der Klägerin günstigeres Ergebnis läßt sich auch nicht aus dem sog sozialrechtlichen Herstellungsanspruch herleiten (vgl zu den Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts: BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2; vgl zu den Grenzen: Urteil des Senats vom selben Tag - 7 RAr 22/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Mit Hilfe des Herstellungsanspruchs läßt sich deshalb ein Fehlverhalten des Leistungsträgers nur insoweit berichtigen, als die Korrektur mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang steht (vgl Urteil des Senats vom selben Tag - 7 RAr 22/94 -, mwN).

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Das schließt das rückwirkende vollständige Ruhen eines Alg-Anspruchs für deckungsgleiche Zeiträume ein (BSGE 60, 180, 182 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 26; BSGE 73, 10, 13 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22).

    Bei rückwirkender Gewährung von Altersrente für einen Zeitraum, für den bereits Alg gezahlt wurde, kann die Aufhebung der Alg-Bewilligung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X allein aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht über die Rentenhöhe (für deckungsgleiche Zeiträume) hinaus erfolgen; gleichzeitig ist so die Höhe des Erstattungsanspruchs (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X) beschränkt (BSGE 60, 180, 184 f = SozR 1300 § 48 Nr. 26; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22).

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85

    Rückwirkende Ruhen eines Anspruchs - Ermessensausübung - Aufhebung und

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Das schließt das rückwirkende vollständige Ruhen eines Alg-Anspruchs für deckungsgleiche Zeiträume ein (BSGE 60, 180, 182 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 26; BSGE 73, 10, 13 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22).

    Bei rückwirkender Gewährung von Altersrente für einen Zeitraum, für den bereits Alg gezahlt wurde, kann die Aufhebung der Alg-Bewilligung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X allein aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht über die Rentenhöhe (für deckungsgleiche Zeiträume) hinaus erfolgen; gleichzeitig ist so die Höhe des Erstattungsanspruchs (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X) beschränkt (BSGE 60, 180, 184 f = SozR 1300 § 48 Nr. 26; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94
    Nach diesem Maßstab ist die unterschiedliche Behandlung nur gerechtfertigt, wenn hierfür nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede aufzuzeigen sind (BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12); die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfGE 82, 126, 146 ff).
  • BSG, 10.05.1994 - 4 RA 49/93

    Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente ab 1.8.1991

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93

    Gleichbehandlung - Altersübergangsgeld - Kirchensteuer - Arbeitslosengeld

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Altersrentenbezug, Verzicht

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des

  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 64/94

    Weitergewährung von Vorruhestandsgeld - Anspruch auf Zahlung eines

    Letzteres ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift sowie aus rechtssystematischen Erwägungen (Urteile des Senats vom 30. März 1995: 7 RAr 22/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; 7 RAr 38/94, 7 RAr 42/94, 7 RAr 66/94, jeweils unveröffentlicht; Senatsurteil vom 3. August 1995 - 7 RAr 6/95 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 10. August 1995 - 11 RAr 67/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 122/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Durch Bewilligung der Altersrente tritt ein

    Letzteres ergibt sich indes aus Sinn und Zweck der Vorschrift sowie aus rechtssystematischen Erwägungen (BSGE 76, 84, 86 [BSG 30.03.1995 - 7 RAr 22/94] = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3; Urteile des BSG vom 30. März 1995 - 7 RAr 38/94, 42/94 und 66/94 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 3. August 1995 - 7 RAr 6/95 -, unveröffentlicht; BSGE 76, 224 = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4; BSG, Urteile vom 10. August 1995 - 11 RAr 15/95 -, 14. September 1995 - 7 RAr 64/94 - und 14. Dezember 1995 - 11 RAr 39/95 -, alle unveröffentlicht).
  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 6/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Rückwirkendes Entfallen ab Gewährung von

    Letzteres ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift sowie aus rechtssystematischen Erwägungen (Urteile des Senats vom 30. März 1995: 7 RAr 22/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; 7 RAr 38/94, 7 RAr 42/94, 7 RAr 66/94, jeweils unveröffentlicht).
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